Leistungen zur Pflegeversicherung: Alle Leistungen einfach erklärt (2026) 

Erhalten Sie bei uns einen Überblick über die Leistungen der Pflegekasse.

Leistungen einer Pflegeversicherung

Was sind Leistungen zur Pflegeversicherung? 

Leistungen zur Pflegeversicherung sind finanzielle Hilfen, Sachleistungen und Unterstützungsangebote, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlasten. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Zu den wichtigsten Leistungen gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Beratungsangebote. Welche Leistungen genutzt werden können, richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und dem jeweiligen Pflegegrad. 

Wer hat Anspruch auf Leistungen zur Pflegeversicherung? 

Anspruch auf Leistungen zur Pflegeversicherung haben pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind. Welche Leistungen zur Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können, hängt vom Pflegegrad sowie von der persönlichen Pflegesituation ab. Viele Leistungen können miteinander kombiniert werden und unterstützen sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege. 

 

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Leistungen zur Pflegeversicherung unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch. 
  • Die meisten Leistungen der Pflegekasse (außer Pflegeberatung oder Pflegekurse) setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. 
  • Je nach Pflegegrad können Geldleistungen, Sachleistungen und Unterstützungsangebote miteinander kombiniert werden. 
  • Die Beantragung erfolgt in der Regel über die zuständige Pflegekasse nach Feststellung eines Pflegegrads.
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Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen, die sich an der individuellen Pflegesituation orientieren. Während einige Leistungen die häusliche Pflege finanziell unterstützen, helfen andere bei der Organisation des Pflegealltags oder übernehmen einen Teil der Versorgung. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungen zur Pflegeversicherung und ihren jeweiligen Zweck auf einen Blick.

Monatliche Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Entlastungsbetrag

Monatlicher Zuschuss für anerkannte Entlastungsangebote

Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson.

Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege nach besonderem Unterstützungsbedarf.

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Betreuung zur Entlastung der häuslichen Pflege.

Hausnotruf

Zuschüsse für anerkannte Hausnotrufsysteme (hier vergleichen).

Wohnraumanpassung

Zuschüsse für barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Individuelle und kostenfreie Beratung rund um Pflegeleistungen.

Welche Leistungen zur Pflegeversicherung gibt es je Pflegegrad? 

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich genutzt werden können. Mit jedem höheren Pflegegrad erweitern sich die Ansprüche und in vielen Fällen steigen auch die Leistungsbeträge. Die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen je Pflegegrad typischerweise zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Leistungsumfang und aktuellen Beträgen finden Sie auf den jeweiligen Detailseiten. 

Pflegegrad 1 

Erste Unterstützung für den Pflegealltag 

  • Entlastungsbetrag 
  • Pflegehilfsmittel 
  • Technische Pflegehilfsmittel 
  • Pflegeberatung 
  • Pflegekurse für Angehörige 
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung 


Bereits mit Pflegegrad 1 stehen erste wichtige Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen Angebote, die die Selbstständigkeit fördern und den Einstieg in die häusliche Pflege erleichtern. Vor allem Beratungsangebote, Pflegehilfsmittel und der Entlastungsbetrag helfen dabei, den Alltag besser zu organisieren und Angehörige frühzeitig zu entlasten. 

 

Pflegegrad 2 

Umfangreiche Leistungen für die häusliche Pflege 

  • Alle Leistungen aus Pflegegrad 1 
  • Pflegegeld 
  • Pflegesachleistungen 
  • Kombinationsleistung 
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege 


Mit Pflegegrad 2 beginnt der Anspruch auf die wichtigsten Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung. Dadurch erhalten Pflegebedürftige und Angehörige deutlich mehr Möglichkeiten, die Versorgung individuell zu gestalten und verschiedene Leistungen miteinander zu kombinieren. 

 

Pflegegrad 3 

Mehr Unterstützung bei steigendem Pflegebedarf 

  • Alle Leistungen aus Pflegegrad 2 
  • Höhere Leistungsbeträge 
  • Erweiterte Unterstützung bei der häuslichen und teilstationären Pflege 


Mit Pflegegrad 3 wächst der Unterstützungsbedarf häufig spürbar. Die Pflegeversicherung trägt diesem durch höhere Leistungsbeträge Rechnung. Dadurch lassen sich ambulante Pflege, Pflege durch Angehörige und weitere Unterstützungsangebote noch besser miteinander verbinden. 

 

Pflegegrad 4 

Leistungen für einen hohen Pflegebedarf 

  • Alle Leistungen aus Pflegegrad 3 
  • Deutlich höhere Leistungsbeträge 
  • Umfangreiche Unterstützung für die Versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung 


Pflegegrad 4 richtet sich an Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden entsprechend ausgeweitet, damit sowohl die häusliche als auch die stationäre Versorgung umfassend unterstützt werden kann. 

 

Pflegegrad 5 

Maximale Leistungen der Pflegeversicherung 

  • Alle Leistungen aus Pflegegrad 4 
  • Höchste Leistungsbeträge 
  • Zusätzliche Unterstützung bei besonderen Anforderungen der Pflege 


Pflegegrad 5 umfasst den höchsten Leistungsumfang der Pflegeversicherung. Er ist für Menschen vorgesehen, die aufgrund schwerster Beeinträchtigungen dauerhaft auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. Ziel ist es, eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen und Angehörige spürbar zu entlasten. 

 

Gut zu wissen 

  • Ein höherer Pflegegrad bedeutet in vielen Fällen auch höhere Leistungsansprüche. 
  • Nicht jede Leistung steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. 
  • Viele Leistungen der Pflegeversicherung können miteinander kombiniert werden. 
  • Nach einer Höherstufung sollten alle Ansprüche erneut geprüft werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Kostenlose Pflegebox beantragen

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Sie werden zu Hause von Angehörigen gepflegt und haben einen anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich als Leistung der Pflegekasse. Diese Hilfsmittel erleichtern Ihnen den Alltag und die Pflege Ihrer Lieben. Ihr Arzt muss keine Rezepte verschreiben. Sie oder Ihr Angehöriger brauchen nur ein Formular auszufüllen – alle weiteren Formalitäten werden kostenfrei übernommen.

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Wie beantragen Sie Leistungen zur Pflegeversicherung? 

Wer Leistungen zur Pflegeversicherung nutzen möchte, muss diese in den meisten Fällen zunächst bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Grundlage für nahezu alle Ansprüche ist ein anerkannter Pflegegrad. Erst nachdem der Pflegebedarf offiziell festgestellt wurde, können Geldleistungen, Sachleistungen oder weitere Unterstützungsangebote bewilligt werden. Eine frühzeitige Antragstellung hilft dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden und notwendige Hilfen möglichst schnell in Anspruch zu nehmen. 

Der Weg zu den Leistungen der Pflegeversicherung 

Der erste Schritt besteht darin, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads zu stellen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder – bei privat Versicherten – durch Medicproof. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Auf Grundlage des Gutachtens legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest und informiert über die möglichen Leistungen. Nach Erhalt des Bescheids können – abhängig vom Pflegegrad – weitere Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. Dazu gehören beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Da sich viele Leistungen miteinander kombinieren lassen, empfiehlt es sich, alle Ansprüche gemeinsam zu prüfen und nicht nur einzelne Leistungen zu beantragen. 

Schritt für Schritt zur Beantragung

Die Beantragung von Leistungen zur Pflegeversicherung erfolgt in den meisten Fällen nach einem festen Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann sich frühzeitig vorbereiten und notwendige Unterlagen rechtzeitig einreichen. Die folgende Übersicht zeigt den typischen Weg von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Leistungen.

Antrag stellen

Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen

Begutachtung

Medizinischer Dienst oder Medicproof bewertet den Pflegebedarf

Pflegegrad erhalten

Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad

Leistungen auswählen

Passende Leistungen entsprechend der Pflegesituation auswählen

Weitere Anträge stellen

Einzelne Leistungen bei Bedarf zusätzlich beantragen

Leistungen nutzen

Nach der Bewilligung können die Leistungen in Anspruch genommen werden

Die Beantragung der Leistungen zur Pflegeversicherung ist häufig einfacher, als viele Betroffene vermuten. Wichtig ist vor allem, den Antrag möglichst früh zu stellen und nach Erhalt des Pflegegradbescheids alle bestehenden Ansprüche zu prüfen. Viele Pflegebedürftige nutzen zunächst nur einen Teil der verfügbaren Leistungen, obwohl sie Anspruch auf weitere Unterstützungsangebote hätten. Eine Pflegeberatung kann dabei helfen, die passende Kombination der Leistungen zu finden und die Versorgung langfristig optimal zu gestalten. 

Häufige Fehler bei der Beantragung 

Viele Menschen stellen den Antrag auf Leistungen zur Pflegeversicherung erst dann, wenn der Pflegebedarf bereits deutlich zugenommen hat. Dadurch gehen wertvolle Monate verloren, in denen finanzielle Leistungen oder Unterstützungsangebote bereits hätten genutzt werden können. Sinnvoll ist es daher, den Antrag frühzeitig zu stellen und Veränderungen des Gesundheitszustands regelmäßig überprüfen zu lassen. 


Ebenso häufig werden einzelne Leistungen übersehen. Wer sich ausschließlich auf das Pflegegeld konzentriert, verzichtet möglicherweise auf weitere Ansprüche wie den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Deshalb empfiehlt es sich, die verfügbaren Leistungen regelmäßig gemeinsam mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatung zu überprüfen.

Hausnotruf – Sicherheit für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause

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Ein Hausnotruf gibt pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ein beruhigendes Gefühl. Per Knopfdruck kann im Notfall schnell Hilfe angefordert werden – rund um die Uhr. Bereits ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Basistarif, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

✓ Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor und

✓ Sie leben überwiegend allein oder mit einer Person, die im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann. 

Die Grundlagen: Wann greifen die Leistungen der Pflegeversicherung? 

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in Deutschland seit 1995 ein fester Bestandteil der Sozialversicherung. Sie ist an die Krankenversicherung gekoppelt – wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Privatversicherte verfügen über eine private Pflegepflichtversicherung. Doch wann greifen die Leistungen einer Pflegeversicherung überhaupt? 
Voraussetzung ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist dabei die Selbstständigkeit der betroffenen Person. Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder ein Gutachter der privaten Versicherung prüft anhand verschiedener Kriterien, in welchem Umfang Unterstützung notwendig ist. Bewertet werden unter anderem Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags. 

Für Sie als pflegende Angehörige bedeutet das: Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Leistungen einer Pflegeversicherung. Deshalb ist der erste Schritt immer die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Wichtig ist, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen, denn Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Antragsdatum gewährt. 

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Leistungen einer Pflegeversicherung automatisch und vollständig alle Pflegekosten abdecken. Tatsächlich handelt es sich um eine Teilkaskoversicherung. Das bedeutet, dass nur ein Teil der tatsächlichen Aufwendungen übernommen wird. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen einer Pflegeversicherung – dennoch bleibt häufig ein Eigenanteil bestehen. Als Angehörige sollten Sie sich außerdem bewusst sein, dass jede Form der Unterstützung dokumentiert werden sollte. Ein Pflegetagebuch kann helfen, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen und im Begutachtungsverfahren die richtigen Schwerpunkte zu setzen. 
 

Geldleistungen und Sachleistungen – welche Leistungen einer Pflegeversicherung stehen Ihnen zu? 

Zu den wichtigsten Leistungen einer Pflegeversicherung gehören das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Beide Varianten dienen der Sicherstellung der häuslichen Versorgung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Ausgestaltung. Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen erfolgt. Dieses Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – häufig als Anerkennung oder Ausgleich für den zeitlichen Aufwand der pflegenden Angehörigen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. 
Pflegesachleistungen hingegen werden in Anspruch genommen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. In diesem Fall rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab. Auch hier hängt die Höhe der Leistungen einer Pflegeversicherung vom jeweiligen Pflegegrad ab. Sie können sich auch für eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Dieses sogenannte Kombinationsmodell ist besonders sinnvoll, wenn Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen und zusätzlich professionelle Unterstützung benötigen. Die Leistungen einer Pflegeversicherung werden dann anteilig berechnet. 

Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Leistungen einer Pflegeversicherung, die oft nicht vollständig ausgeschöpft werden. Dazu gehört der Entlastungsbetrag. Dieser monatliche Zuschuss kann beispielsweise für Alltagsbegleiter, Betreuungsangebote oder haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden. Gerade für pflegende Angehörige ist dieser Betrag eine wertvolle Unterstützung, um eigene Freiräume zu schaffen. Nicht zu vergessen sind Leistungen einer Pflegeversicherung wie die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Wenn Sie vorübergehend ausfallen – sei es durch Krankheit oder Urlaub – übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Ersatzpflege. Auch die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung kann in Krisensituationen entlasten. 
Es zeigt sich deutlich: Die Leistungen einer Pflegeversicherung sind vielfältig, werden jedoch oft nicht vollständig genutzt. Eine umfassende Beratung bei der Pflegekasse oder bei unabhängigen Beratungsstellen kann helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. 
 

Unterstützung im Alltag: Weitere Leistungen einer Pflegeversicherung im Überblick 

Neben den klassischen Geld- und Sachleistungen gibt es eine Reihe weiterer Leistungen einer Pflegeversicherung, die für Sie als pflegende Angehörige entscheidend sein können. Ein zentraler Punkt ist die Wohnraumanpassung. Wenn das Zuhause an die Pflegebedürfnisse angepasst werden muss – etwa durch einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe im Bad – gewährt die Pflegekasse finanzielle Zuschüsse. Diese Leistungen einer Pflegeversicherung können dazu beitragen, dass die häusliche Pflege langfristig möglich bleibt. 
Auch Pflegehilfsmittel gehören zu den Leistungen einer Pflegeversicherung. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Notrufsystemen und sogenannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmitteln. Gerade im Alltag sind diese Leistungen einer Pflegeversicherung eine spürbare Entlastung, da sie regelmäßig benötigt werden. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen. Wenn Sie mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Diese Leistungen einer Pflegeversicherung werden häufig übersehen, sind jedoch für Ihre eigene Zukunftssicherung von großer Bedeutung. Zusätzlich sind pflegende Angehörige während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert. Auch das ist Teil der Leistungen einer Pflegeversicherung und bietet Schutz bei Unfällen im Zusammenhang mit der Pflege. 
Nicht zuletzt stehen Ihnen Beratungsangebote zu. Ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungseinsätze verpflichtend, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird. Diese Gespräche dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern auch Ihrer Unterstützung. Nutzen Sie diese Leistungen einer Pflegeversicherung aktiv, um Fragen zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. 
 

Stationäre Pflege und Eigenanteile – was die Leistungen einer Pflegeversicherung wirklich abdecken 

Manchmal ist eine häusliche Versorgung trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich. In diesem Fall kommt eine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim in Betracht. Auch hier greifen die Leistungen einer Pflegeversicherung – allerdings anders als viele Angehörige erwarten. 
Die Pflegekasse übernimmt einen festen Leistungsbetrag, abhängig vom Pflegegrad. Dieser Zuschuss deckt jedoch nicht alle Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Hinzu kommt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegekosten. 

Die Leistungen einer Pflegeversicherung reduzieren diesen Eigenanteil zwar durch Zuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten, dennoch bleibt eine finanzielle Belastung bestehen. Reicht das Einkommen der pflegebedürftigen Person nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden. 

Für Sie als Angehörige ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht automatisch für Heimkosten haften. Seit der Reform des Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro zur Kostenbeteiligung herangezogen. Auch hier lohnt es sich, die Leistungen einer Pflegeversicherung genau zu prüfen und sich beraten zu lassen. 
Stationäre Leistungen einer Pflegeversicherung sollten daher immer im Gesamtkontext betrachtet werden. Eine frühzeitige finanzielle Planung kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. 
 

Typische Fehler vermeiden – worauf Sie bei den Leistungen einer Pflegeversicherung achten sollten 

Im Alltag pflegender Angehöriger bleibt oft wenig Zeit für Bürokratie. Dennoch ist es entscheidend, sich intensiv mit den Leistungen einer Pflegeversicherung auseinanderzusetzen. Ein häufiger Fehler besteht darin, Leistungen nicht zu beantragen, obwohl Anspruch besteht. Viele Angehörige wissen nicht, dass bestimmte Leistungen einer Pflegeversicherung verfallen können, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt werden. 

Ebenso problematisch ist eine unzureichende Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wird der Pflegebedarf zu niedrig eingeschätzt, fallen auch die Leistungen einer Pflegeversicherung geringer aus. Eine gute Vorbereitung, ehrliche Darstellung der Belastung und gegebenenfalls Unterstützung durch Pflegeberatungsstellen sind daher ratsam. 
Achten Sie außerdem darauf, Fristen einzuhalten und Bescheide genau zu prüfen. Sollten Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Auch das gehört zum verantwortungsvollen Umgang mit den Leistungen einer Pflegeversicherung. 
Vergessen Sie bei aller Organisation nicht sich selbst. Die Leistungen einer Pflegeversicherung sollen nicht nur die pflegebedürftige Person unterstützen, sondern auch Sie entlasten. Nutzen Sie Entlastungsangebote, Verhinderungspflege und Beratungsleistungen bewusst. Nur wenn Sie langfristig gesund bleiben, kann häusliche Pflege gelingen.

Häufig gestellte Fragen

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