Pflegeberatung der AOK Pflegekasse

Ihnen steht eine kostenlose Pflegeberatung für den Erstantrag auf Pflegeleistungen zur Verfügung – unverbindlich.

Pflegeberatung der AOK Pflegekasse

Was ist eine AOK Pflegeberatung? 

Die AOK Pflegeberatung ist ein kostenloses Beratungsangebot der AOK für Pflegebedürftige, Angehörige und Versicherte. Sie unterstützt bei allen Fragen rund um Pflegegrade, Leistungen der Pflegeversicherung, Antragsverfahren und Versorgungsmöglichkeiten. Ziel ist es, eine individuelle und bedarfsgerechte Pflegesituation zu organisieren und Betroffene im komplexen Pflegesystem zu begleiten. 

Leistungen der AOK Pflegekasse – Entlastungen in der Pflege

Pflegebedürftigkeit tritt häufig unerwartet ein – etwa nach einem Sturz, einer schweren Erkrankung oder schleichend im Alter. Für Betroffene und Angehörige beginnt dann eine Phase voller organisatorischer, finanzieller und emotionaler Herausforderungen. Neben der medizinischen Versorgung müssen plötzlich Anträge gestellt, Leistungen geprüft und geeignete Unterstützungsangebote gefunden werden. Viele Familien fühlen sich in dieser Situation zunächst überfordert. Genau hier spielt die Pflegeberatung eine entscheidende Rolle. 

Die Pflegeberatung der AOK richtet sich an Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte, die sich frühzeitig informieren oder konkrete Unterstützung bei der Organisation der Pflege benötigen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Leistungen, sondern auch um praktische Entlastung. Pflegeberaterinnen und Pflegeberater helfen dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln – abgestimmt auf die persönliche Lebenssituation, den Gesundheitszustand und das soziale Umfeld. Die Beratung kann telefonisch, in einer Geschäftsstelle oder bei Bedarf auch im häuslichen Umfeld stattfinden. 


Besonders wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung: Neben klassischen Pflegeleistungen werden auch Themen wie Wohnraumanpassung, Kurzzeitpflege, Entlastungsangebote oder Unterstützung für pflegende Angehörige berücksichtigt. Die AOK Pflegeberatung versteht sich dabei als Lotse im Pflegesystem – mit dem Ziel, Versorgungslücken zu vermeiden und die bestmögliche Unterstützung zu organisieren. 

curedno Pflegekurse

Kostenlose Online-Pflegekurse zur Wissensvermittlung in der Pflege

Zu 100 % kostenlos! Denn die Pflege ist anspruchsvoll und die kostenlosen Pflegekurse sind für alle da. Ob Grundlagen der Pflege, Familienpflege oder Nachbarschaftshilfe – beim Leistungserbringer finden Sie die passende Unterstützung online. Wann und wo Sie möchten. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Pflegekurse von curendo® nach dem § 45 SGB XI vollständig – wir sind Partner und empfehlen die Leistung gerne weiter.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Kostenlose Pflegebox beantragen

Keine Leistung verpassen! Kostenlose Pflegebox beantragen

Sie werden zu Hause von Angehörigen gepflegt und haben einen anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5? Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich als Leistung der Pflegekasse. Diese Hilfsmittel erleichtern Ihnen den Alltag und die Pflege Ihrer Lieben. Ihr Arzt muss keine Rezepte verschreiben. Sie oder Ihr Angehöriger brauchen nur ein Formular auszufüllen – alle weiteren Formalitäten werden kostenfrei übernommen.

Kostenlosen Anspruch nutzen bei
✓ Pflegegrad von 1 oder höher

✓ Pflege im häuslichen Umfeld

AOK Pflegeberatung und mögliche Pflegeleistungen 

Die Pflegeberatung der AOK umfasst sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI. Jetzt zum Kontakt der AOK Pflegeberatung wechseln oder mehr zu den Leistungen der Pflegekasse erfahren:

 

1. Pflegegrade & Begutachtung 

  • Informationen zur Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Ablauf der Begutachtung durch den Medizinischer Dienst
  • Erklärung der Bewertungskriterien
  • Unterstützung bei Widerspruch gegen den Pflegegrad

 

2. Pflegegeld 

  • Voraussetzungen für den Bezug
  • Höhe je nach Pflegegrad
  • Kombination mit Pflegesachleistungen
  • Beratung zu Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI

 

3. Pflegesachleistungen 

  • Leistungen ambulanter Pflegedienste
  • Kombinationsleistungen (Sachleistung + Pflegegeld)
  • Abrechnung und Budgetplanung

 

4. Entlastungsbetrag

  • Nutzung für Alltagsbegleitung
  • Haushaltshilfen
  • Betreuungsangebote
  • Unterstützung bei der Organisation zugelassener Anbieter

 

5. Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege 

  • Voraussetzungen und Höchstbeträge
  • Übertragung von Budgets
  • Kombination beider Leistungen
  • Planung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson

 

6. Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) 

  • Ergänzung zur häuslichen Pflege
  • Finanzierung zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung
  • Organisation geeigneter Einrichtungen

 

7. Vollstationäre Pflege 

  • Kostenstruktur im Pflegeheim
  • Eigenanteile
  • Leistungszuschläge
  • Hilfe bei der Heimplatzsuche

 

8. Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung 

  • Monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Technische Hilfsmittel (wie Pflegebett, Hausnotruf)
  • Zuschüsse für barrierefreie Umbauten (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme)

 

9. Unterstützung für pflegende Angehörige 

  • Pflegekurse für Angehörige
  • Schulungen im häuslichen Umfeld
  • Beratung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • Hinweise zu Pflegezeit und Familienpflegezeit

 

10. Individuelle Versorgungsplanung 

  • Erstellung eines persönlichen Versorgungsplans
  • Koordination mit Ärzten, Therapeuten und Pflegediensten
  • Vermittlung regionaler Unterstützungsangebote
Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Wenn Sie regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, wie bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt, können Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegeantrag) bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Der Antrag kann online, telefonisch oder über ein Formular erfolgen, das Sie bei Ihrer Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

AOK Pflegeberatung: Beratungsauftrag als Pflegekasse

Als Pflegekasse verstehen wir es als unseren gesetzlichen Auftrag, Versicherte und ihre Angehörigen umfassend, transparent und individuell zu unterstützen. Pflegebedürftigkeit verändert das Leben – oft plötzlich, manchmal schleichend. 

Die AOK Pflegeberatung ist ein zentrales Element unseres Versorgungsauftrags. Sie verbindet Information, Organisation und persönliche Begleitung. Unser Ziel ist es, Versicherten Sicherheit zu geben, Orientierung im Leistungsdschungel zu schaffen und eine bedarfsgerechte Versorgung nachhaltig sicherzustellen. Die AOK Pflegeberatung richtet sich dabei sowohl an Pflegebedürftige selbst als auch an pflegende Angehörige, die häufig die Hauptverantwortung im Alltag tragen.


Unser gesetzlicher Auftrag und unser Selbstverständnis

Als Teil der AOK ist die Pflegekasse nicht nur Kostenträger, sondern auch Berater und Begleiter. Die AOK Pflegeberatung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI. Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad sowie Personen, die einen Antrag gestellt haben, besitzen einen Anspruch auf individuelle Beratung. Diesen Anspruch setzt die AOK Pflegekasse aktiv um. Die AOK Pflegeberatung ist weit mehr als die reine Erläuterung von Leistungsbeträgen. Die Pflegekasse der AOK versteht Beratung als ganzheitlichen Prozess. Jede Pflegesituation ist individuell: gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Strukturen, Wohnsituation und finanzielle Rahmenbedingungen unterscheiden sich erheblich. Deshalb beginnt jede AOK Pflegeberatung mit einer sorgfältigen Analyse der persönlichen Situation:

  • Wie selbstständig ist die betroffene Person?
  • Welche Unterstützung wird bereits geleistet?
  • Welche Entlastung benötigen Angehörige?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung sind sinnvoll kombinierbar?


Die AOK Pflegeberatung verfolgt das Ziel, eine stabile Versorgung aufzubauen, die sowohl die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person als auch die Belastungssituation der Angehörigen berücksichtigt. Dabei arbeiten wir eng mit ambulanten Diensten, stationären Einrichtungen und regionalen Unterstützungsangeboten zusammen.

Ein wichtiger Bestandteil der AOK Pflegeberatung ist Transparenz. Viele Versicherte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen oder wie Leistungen miteinander kombiniert werden können. Die AOK Pflegekasse erläutert verständlich, welche Möglichkeiten bestehen, welche Budgets verfügbar sind und welche Fristen eingehalten werden müssen.


Der Anspruch: Orientierung, Sicherheit und langfristige Begleitung

Die AOK Pflegeberatung endet nicht mit einem einmaligen Gespräch. Pflege ist ein dynamischer Prozess. Bedürfnisse verändern sich, Gesundheitszustände entwickeln sich weiter. Deshalb verstehen wir die AOK Pflegeberatung als kontinuierliche Begleitung.

Wir stehen unseren Versicherten zur Seite:

  • bei Höherstufungsanträgen
  • bei veränderten familiären Situationen
  • bei Übergängen in stationäre Einrichtungen
  • bei Fragen zur Finanzierung


Die AOK Pflegekasse steht in der Verantwortung, Versorgungslücken zu vermeiden. Die AOK Pflegeberatung schafft Transparenz, Sicherheit und Planbarkeit. Sie entlastet Angehörige und stärkt Pflegebedürftige in ihrer Selbstbestimmung.

Das Selbstverständnis der Pflegekasse ist klar: Die AOK Pflegeberatung ist nicht nur eine gesetzliche Pflichtleistung, sondern Ausdruck des Versorgungsauftrags in der Pflege. Sie begleitet Menschen in einer sensiblen Lebensphase – respektvoll, kompetent und lösungsorientiert.

Pflege darf kein undurchsichtiger Verwaltungsprozess sein. Mit der AOK Pflegeberatung sorgen die Pflegekasse dafür, dass Leistungen verständlich werden, Ansprüche ausgeschöpft werden und individuelle Lösungen entstehen. Denn gute Pflege beginnt mit guter Beratung.

Häufige Fragen 

Ist die AOK Pflegeberatung kostenlos?

Wer hat Anspruch auf eine AOK Pflegeberatung?

Wie läuft eine Pflegeberatung bei der AOK ab?

Welche Themen werden in der AOK Pflegeberatung behandelt? 

Hilft die AOK bei der Beantragung eines Pflegegrades?

Unterstützt die AOK auch pflegende Angehörige?