Pflegekasse – Aufgaben, Leistungen, Antrag und Ansprechpartner

Hier können Sie Leistungen der Pflegeversicherung online beantragen.

Pflegekasse – Aufgaben, Leistungen, Antrag und Ansprechpartner

Was ist eine Pflegekasse? 

Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und zuständig für die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung von Pflegeleistungen. Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige unter anderem mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmitteln und Pflegeberatung. Jede gesetzliche Krankenkasse verfügt über eine eigene Pflegekasse.

Die Pflegekasse begleitet Versicherte von der ersten Antragstellung bis zur langfristigen Organisation der Pflege. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Prüfung von Leistungsansprüchen, die Beauftragung der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die Bewilligung gesetzlicher Leistungen sowie die individuelle Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch Mitglied der entsprechenden Pflegekasse. Privatversicherte sind über eine private Pflegepflichtversicherung abgesichert. Grundlage aller Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5, der im Rahmen einer Begutachtung festgestellt wird.


Was macht eine Pflegekasse?

Die Pflegekasse organisiert die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und begleitet Versicherte während des gesamten Pflegeprozesses. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Bearbeitung von Anträgen, die Beauftragung der Pflegebegutachtung, die Bewilligung von Pflegeleistungen sowie die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Viele Menschen verbinden die Pflegekasse ausschließlich mit der Auszahlung von Pflegegeld. Tatsächlich übernimmt sie jedoch deutlich mehr Aufgaben. Sie informiert über gesetzliche Leistungsansprüche, unterstützt bei der Auswahl geeigneter Pflegeleistungen, fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, bezuschusst Pflegehilfsmittel und bietet kostenfreie Pflegeberatungen sowie Pflegekurse an.

Aufgaben der Pflegekasse auf einen Blick

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Aufgaben der Pflegekasse auf einen Blick.

Pflegeberatung durchführen

Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. 

Pflegegradantrag bearbeiten

Entgegennahme des Antrags und Einleitung der Pflegebegutachtung.

Pflegegradverfahren organisieren

Beauftragung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Entscheidung über den Leistungsanspruch. 

Pflegeleistungen bewilligen

Prüfung und Genehmigung gesetzlicher Leistungsansprüche.

Pflegerische Versorgung sicherstellen

Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen und weiteren Partnern zur Sicherstellung der Versorgung. 

Pflegekurse anbieten

Kostenfreie Schulungen und Informationsangebote für pflegende Angehörige – hier entdecken.

Rentenversicherungsbeiträge zahlen

Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Versicherte informieren

Aufklärung über Leistungen, Ansprüche und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung.

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Pflegekasse oder Krankenkasse – wo liegt der Unterschied? 

Die Pflegekasse und die Krankenkasse gehören organisatorisch zusammen, übernehmen jedoch unterschiedliche Aufgaben. Während die Krankenkasse für Leistungen der Krankenversicherung zuständig ist, kümmert sich die Pflegekasse um die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Obwohl beide Einrichtungen eng zusammenarbeiten und häufig denselben Namen tragen, handelt es sich rechtlich um unterschiedliche Versicherungsträger mit eigenen gesetzlichen Aufgaben. 

Viele Versicherte gehen davon aus, dass Krankenkasse und Pflegekasse identisch sind. Tatsächlich besitzt nahezu jede gesetzliche Krankenkasse eine eigene Pflegekasse. Wer beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist automatisch auch Mitglied der dazugehörigen Pflegekasse. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung erhoben, die Leistungen werden jedoch nach unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen erbracht. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Krankenkasse

  • Zuständig für die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Übernimmt Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
  • Unterstützt bei der medizinischen Versorgung.
  • Entscheidet über Leistungen der Krankenversicherung.
  • Grundlage ist eine Erkrankung oder medizinische Behandlung.

Pflegekasse

  • Zuständig für die gesetzliche Pflegeversicherung.
  • Bewilligt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, beispielsweise Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel.
  • Grundlage ist ein anerkannter Pflegegrad.
  • Entscheidet über Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Unterstützt bei der Organisation und Finanzierung der Pflege.

Obwohl sich die Aufgaben unterscheiden, arbeiten Krankenkasse und Pflegekasse eng zusammen. Ein Antrag auf einen Pflegegrad wird beispielsweise bei der Pflegekasse gestellt. Diese beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und die daraus entstehenden Leistungsansprüche. 

Für Versicherte hat diese enge Zusammenarbeit den Vorteil, dass sie in der Regel nur einen Ansprechpartner innerhalb ihrer Krankenversicherung benötigen. Gleichzeitig gelten für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung unterschiedliche gesetzliche Leistungen, Anspruchsvoraussetzungen und Finanzierungsregelungen. 

Gut zu wissen 

Auch wenn Krankenkasse und Pflegekasse häufig denselben Namen tragen – beispielsweise AOK, TK oder Barmer –, handelt es sich rechtlich um zwei verschiedene Versicherungszweige. Medizinische Behandlungen werden über die Krankenkasse abgerechnet, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit hingegen über die jeweilige Pflegekasse.

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Wie arbeitet eine Pflegekasse?

Die Pflegekasse begleitet Versicherte vom ersten Antrag bis zur Bewilligung und Nutzung der Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei übernimmt sie die organisatorische Steuerung des gesamten Verfahrens. Sie nimmt Anträge entgegen, veranlasst die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, entscheidet über den Pflegegrad und informiert über die verschiedenen Leistungsansprüche.

Für viele Menschen ist der Ablauf zunächst unübersichtlich. Tatsächlich folgt das Verfahren jedoch einem klar geregelten Ablauf, der für alle gesetzlich Versicherten grundsätzlich gleich ist.

Die folgende Übersicht zeigt die einzelnen Schritte von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Pflegeleistungen.

1. Schritt:

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Der erste Schritt ist immer die Antragstellung bei der Pflegekasse. Der Antrag kann in vielen Fällen telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden. Entscheidend ist, dass der Antrag möglichst früh eingereicht wird, sobald dauerhaft Unterstützung im Alltag erforderlich ist. Denn erst mit der Antragstellung beginnt das offizielle Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

2. Schritt:

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Eingang des Antrags auf Pflegegrad beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann und in welchen Bereichen dauerhaft Unterstützung benötigt wird. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad und damit die Höhe der Leistungen.

3. Schritt:

Entscheidung der Pflegekasse

Nach Abschluss der Begutachtung prüft die Pflegekasse das Gutachten und erlässt einen schriftlichen Bescheid. Daraus geht hervor, ob ein Pflegegrad anerkannt wurde und welche grundsätzlichen Leistungsansprüche bestehen. Sind Versicherte mit der Entscheidung der Begutachtung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einzulegen.

4. Schritt:

Nutzung der bewilligten Leistungen

Nach der Anerkennung des Pflegegrades können die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden. Je nach Art der Leistung erfolgt die Auszahlung direkt an die pflegebedürftige Person oder die Abrechnung über zugelassene Leistungserbringer wie ambulante Pflegedienste oder Hilfsmittelanbieter.

Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?

Viele Menschen wissen nicht, welche Pflegekasse sie im Pflegefall kontaktieren müssen. Die Antwort ist jedoch einfach: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, ist automatisch die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse zuständig. Tragen Sie beispielsweise eine Krankenversicherung bei der AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse oder DAK, ist gleichzeitig die jeweilige Pflegekasse Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und Anträge.
Privat Krankenversicherte wenden sich dagegen direkt an ihre private Pflegepflichtversicherung. Diese übernimmt dieselben Aufgaben wie eine gesetzliche Pflegekasse und begleitet Versicherte von der Antragstellung bis zur Entscheidung über den Pflegegrad und die jeweiligen Leistungsansprüche.

Praxis-Tipp der Redaktion

Bevor Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, prüfen Sie, welche Pflegekasse beziehungsweise Pflegepflichtversicherung für Sie zuständig ist. So vermeiden Sie Verzögerungen und stellen sicher, dass Ihr Antrag direkt beim richtigen Ansprechpartner eingeht.


Bereiten Sie sich bereits vor der Begutachtung auf den Termin vor. Notieren Sie, bei welchen alltäglichen Tätigkeiten regelmäßig Unterstützung benötigt wird, und beziehen Sie pflegende Angehörige in das Gespräch mit ein. Eine realistische Darstellung des tatsächlichen Hilfebedarfs erleichtert eine nachvollziehbare Einstufung in den passenden Pflegegrad.


Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? 

Die Pflegekasse übernimmt zahlreiche Leistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch unterstützen. Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können, hängt insbesondere vom anerkannten Pflegegrad sowie der persönlichen Pflegesituation ab. Ziel der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege zu fördern, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegeld

Monatliche Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Pflegesachleistungen

Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Entlastungsbetrag

Monatlicher Zuschuss für anerkannte Entlastungsangebote

Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Verhinderungspflege

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson.

Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege nach besonderem Unterstützungsbedarf.

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Betreuung zur Entlastung der häuslichen Pflege.

Hausnotruf

Zuschüsse für anerkannte Hausnotrufsysteme (hier vergleichen).

Wohnraumanpassung

Zuschüsse für barrierefreie Umbaumaßnahmen.

Pflegeberatung

Individuelle und kostenfreie Beratung rund um Pflegeleistungen.

Gesetzliche und private Pflegekasse – wo liegen die Unterschiede?

In Deutschland besteht für alle Menschen eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung des Pflegerisikos. Wie diese Absicherung erfolgt, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Gesetzlich Versicherte gehören automatisch der Pflegekasse ihrer Krankenkasse an. Privat Krankenversicherte sind über eine private Pflegepflichtversicherung abgesichert. Beide Systeme verfolgen das gleiche Ziel, unterscheiden sich jedoch bei der Organisation und teilweise im Ablauf der Leistungsgewährung.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung.

Gesetzliche Pflegekasse

  • Gehört organisatorisch zur gesetzlichen Krankenkasse.
  • Versicherung besteht automatisch mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI.
  • Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst.
  • Ansprechpartner ist die jeweilige Pflegekasse der Krankenkasse.

Private Pflegepflichtversicherung

  • Wird über das private Krankenversicherungsunternehmen geführt.
  • Versicherung besteht automatisch mit der privaten Krankenversicherung.
  • Die Leistungen orientieren sich ebenfalls an den gesetzlichen Regelungen des SGB XI.
  • Begutachtung erfolgt in der Regel durch MEDICPROOF.
  • Ansprechpartner ist das private Versicherungsunternehmen.

Ob gesetzlich oder privat versichert – die Voraussetzungen für einen Pflegegrad sowie die grundlegenden Leistungsansprüche sind gesetzlich geregelt. Ziel beider Systeme ist es, pflegebedürftige Menschen finanziell zu unterstützen und eine angemessene Versorgung bei Pflegebedürftigkeit sicherzustellen.Unterschiede bestehen vor allem bei den Ansprechpartnern, dem Ablauf der Begutachtung und der organisatorischen Abwicklung. Während gesetzlich Versicherte ihre Pflegekasse direkt bei ihrer Krankenkasse finden, wenden sich privat Versicherte an ihre private Pflegepflichtversicherung.

Wann sollten Sie Ihre Pflegekasse kontaktieren?

Die Pflegekasse ist nicht erst dann der richtige Ansprechpartner, wenn bereits ein Pflegegrad anerkannt wurde. Auch bei ersten Fragen rund um Pflegebedürftigkeit, Leistungen oder Anträge kann eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll sein. So erhalten Sie Klarheit über Ihre Ansprüche und vermeiden unnötige Verzögerungen. Typische Gründe, warum Versicherte ihre Pflegekasse kontaktieren, sind:

  • Antrag auf einen Pflegegrad stellen 
  • Fragen zu Pflegegeld oder anderen Pflegeleistungen klären 
  • Eine Pflegeberatung vereinbaren 
  • Pflegehilfsmittel oder technische Pflegehilfen beantragen 
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen 
  • Eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen 
  • Änderungen der persönlichen Pflegesituation mitteilen 
  • Fragen zu einem Bescheid der Pflegekasse stellen 
  • Widerspruch gegen eine Entscheidung der Pflegekasse einlegen 
  • Informationen zu Pflegekursen oder Unterstützungsangeboten erhalten 


Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

Damit Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeitet werden kann, empfiehlt es sich, wichtige Unterlagen bereits vor der Kontaktaufnahme bereitzulegen. Dazu gehören insbesondere Ihre Versichertennummer, vorhandene Bescheide der Pflegekasse, medizinische Unterlagen sowie – je nach Anliegen – Kostenvoranschläge oder weitere Nachweise.

Wie erreichen Sie Ihre Pflegekasse?

Die meisten Pflegekassen bieten heute verschiedene Kontaktmöglichkeiten an. Neben der telefonischen Beratung können viele Anliegen auch online, per E-Mail oder schriftlich geklärt werden. Für komplexe Fragen oder eine individuelle Pflegeberatung ist häufig ein persönlicher Termin die beste Wahl.

Pflegekassen-Verzeichnis: Alle Kassen mit Kontaktdaten

Die Liste mit Kontakten der gesetzlichen Pflegekassen ist alphabetisch sortiert.
Finden Sie schnell die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse – ideal für Anträge, Fragen zu Pflegeleistungen oder eine persönliche Beratung.

AOK Niedersachsen 

Niedersachen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
[email protected]

AOK Baden-Württemberg

Baden-Württemberg
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
[email protected]

AOK Bayern

Freistaat Bayern
Carl-Wery-Straße 28
81739 München 
[email protected]

AOK Bremen/Bremerhaven 

Freistaat Bayern
Carl-Wery-Straße 28
81739 München 
[email protected]

AOK Bremen/Bremerhaven 

Bremen, Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 95 
28195 Bremen
[email protected]

AOK Hessen

Hessen
Basler Straße 2 
61352 Bad Homburg v.d.H.
[email protected] 

AOK Nordost

M-V, Brandenburg & Berlin
Brandenburger Straße 72
14467 Potsdam 
[email protected]

AOK NordWest

Schleswig-Holstein, NRW
Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund
Kontaktformular 

AOK Rheinland/Hamburg

Hamburg, NRW
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
[email protected] 

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Rheinland-Pfalz, Saarland
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
[email protected]

AOK Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt
Lüneburger Straße 4 
39106 Magdeburg
[email protected]

AOK Plus

Sachsen, Thüringen
Sternplatz 7
01067 Dresden
[email protected]

BARMER

Bundesweit
Axel-Springer-Straße 44 
10969 Berlin
[email protected]

BIG direkt gesund

Bundesweit
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Kontaktformular

IKK - Die Innovationskasse

Bundesweit
Lachswehrallee 1
23558 Lübeck
[email protected]

IKK Brandenburg und Berlin

Berlin, Brandenburg
Ziolkowskistraße 6
14480 Potsdam
Kontaktformular

IKK classic

Bundesweit
Tannenstraße 4 b
01099 Dresden
[email protected]

IKK gesund plus

Bundesweit
Umfassungsstraße 85
39124 Magdeburg
[email protected]

IKK Südwest

Hessen, RLP, Saarland
Europaallee 3 – 4
66113 Saarbrücken
[email protected]

Audi BKK

Bundesweit
Ferdinand-Braun-Straße 6 
85053 Ingolstadt
[email protected]

BAHN-BKK

Bundesweit
Franklinstraße 54
60486 Frankfurt am Main
[email protected] 

BERGISCHE BKK

Hamburg, Hessen, NRW
Heresbachstraße 29
42719 Solingen
[email protected]

Bertelsmann BKK

Bundesweit
Carl-Miele-Str. 214
33311 Gütersloh
[email protected] 

Betriebskrankenkasse Mobil

Bundesweit
Friedenheimer Brücke 29
80639 München
[email protected]

BKK PwC

(Nur für Mitarbeitende)
Burgstraße 1 - 3
34212 Melsungen
Kontaktformular

BKK Akzo Nobel Bayern

Freistatt Bayern
Glanzstoffstraße 1
63906 Erlenbach
[email protected] 

BKK B. Braun Aesculap

(Nur für Mitarbeitende)
Grüne Straße 1
34212 Melsungen
[email protected]

BKK BPW Bergische Achsen KG

(Nur für Mitarbeitende)
Ohler Berg 1
51674 Wiehl
[email protected]

BKK Deutsche Bank AG

(Nur für Mitarbeitende)
Königsallee 60c
40212 Düsseldorf
bkkdb.info@bkkdb․de 

BKK Diakonie

Bundesweit
Königsweg 8
33617 Bielefeld
[email protected]

BKK Euregio

Hamburg, NRW
Boos-Fremery-Str. 66
52525 Heinsberg
[email protected]

BKK EVM

(Nur für Mitarbeitende)
Schützenstraße 80-82
56068 Koblenz
[email protected]

BKK EWE

(Nur für Mitarbeitende)
Staulinie 16–17
26122 Oldenburg
[email protected]

BKK exklusiv

Bundesweit
Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
[email protected] 

BKK Faber-Castell & Partner

Freistaat Bayern
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
[email protected]

BKK firmus

Bundesweit
Gottlieb-Daimler-Str. 11
28237 Bremen
[email protected]

BKK Freudenberg

Bundesweit
Höhnerweg 2 – 4
69469 Weinheim
[email protected]

BKK Seidensticker

Bundesweit
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
[email protected]

BKK Groz-Beckert


(Nur für Mitarbeitende)
Unter dem Malesfelsen 72 
72458 Albstadt
[email protected]

BKK Herkules

Bayern, Hessen, NDS
Jordanstraße 6
34117 Kassel
[email protected]

BKK Linde

Bundesweit
Konrad-Adenauer-Ring 33
65187 Wiesbaden
[email protected]

BKK MAHLE

(Nur für Mitarbeitende)
Pragstraße 26-46
70376 Stuttgart
[email protected]

BKK Melitta

Bundesweit
Marienstr. 122
32425 Minden
[email protected] 

BKK Miele

(Nur für Mitarbeitende)
Carl-Miele-Straße 29 
33316 Gütersloh
[email protected] 

BKK MTU

(Nur für Mitarbeitende)
Hochstraße 40 
88045 Friedrichshafen
[email protected]

BKK PFAFF

Rheinland-Pfalz
Pirmasenser Str. 132
67655 Kaiserslautern
[email protected] 

BKK Pfalz

Bundesweit
Lichtenberger-Straße 16 
67059 Ludwigshafen
[email protected]

BKK ProVita

Bundesweit
Rotkreuzplatz 8
80634 München
[email protected]

BKK Public

(Nur für Mitarbeitende)
Thiestr. 15
38226 Salzgitter
[email protected] 

BKK Rieker.RICOSTA.Weisser

(Nur für Mitarbeitende)
Gänsäcker 3
78532 Tuttlingen
[email protected] 

BKK Salzgitter

(Nur für Mitarbeitende)
Thiestr. 15
38226 Salzgitter
[email protected]

BKK Scheufelen

Baden-Württemberg
Schöllkopfstraße 65
73230 Kirchheim/Teck
[email protected] 

BKK Schwarzwald-B-H

Baden-Württemberg
Löhrstr. 45
78647 Trossingen
[email protected]

BKK Technoform

Teilweise bundesweit
August-Spindler-Straße 1
37079 Göttingen
[email protected]

BKK Textilgruppe

Freistaat Bayern
Fabrikzeile 21
95028 Hof
[email protected] 

BKK VDN 

Hamburg, NRW, Sachsen
Rosenweg 15
58239 Schwerte
[email protected]

BKK VerbundPlus

Bundesweit
Zeppelinring 13
88400 Biberach
[email protected]

BKK VBU

Bundesweit
Lindenstraße 67
10969 Berlin
[email protected]

BKK Voralb HELLER

(Nur für Mitarbeitende)
Gebrüder-Heller-Straße 15
72622 Nürtingen
[email protected]

BKK Werra-Meissner

Bayern, Hessen
Straßburger Straße 5
37269 Eschwege
[email protected]

BKK Wirtschaft & Finanzen

Bundesweit
Bahnhofstraße 19
34212 Melsungen
[email protected] 

BKK Würth

(Nur für Mitarbeitende)
Gartenstraße 11
74653 Künzelsau
[email protected] 

BKK ZF & Partner

(Nur für Mitarbeitende)
Casinostraße 47
56068 Koblenz
[email protected]

BKK DürkoppAdler

Nordrhein-Westfalen
Stieghorster Str. 66
33605 Bielefeld
[email protected]

BKK24

Bundesweit
Sülbecker Brand 1
31683 Obernkirchen
[email protected]

BMW BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Mengkofener Str. 6
84130 Dingolfing
[email protected]

Bosch BKK

Teilweise bundesweit
Kruppstr. 19
70469 Stuttgart
[email protected]

Continentale BKK

Bundesweit
Sengelmannstr. 120
22335 Hamburg
[email protected]

Debeka BKK

Bundesweit
Im Metternicher Feld 50
56072 Koblenz
[email protected]

energie-BKK

Bundesweit
Oldenburger Allee 24
30134 Hannover
[email protected]

Ernst & Young BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Arnulfstr. 59
80636 München
[email protected]

KARL MAYER BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Industriestraße 3
63179 Obertshausen
[email protected]

Koenig & Bauer BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Friedrich-Koenig-Str. 4
97080 Würzburg
[email protected]

Krones BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Bayerwaldstraße 2L
93073 Neutraubling
[email protected]

Koenig & Bauer BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Friedrich-Koenig-Str. 4
97080 Würzburg
[email protected]

Mercedes-Benz BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Mercedesstr. 120
70372 Stuttgart
Keine zentrale Mailadresse

Merck BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Frankfurter Str. 129
64293 Darmstadt
[email protected]

mhplus BKK

Bundesweit
Franckstrasse 8
71636 Ludwigsburg
[email protected]

Novitas BKK

Bundesweit
Schifferstraße 92-100
47059 Duisburg
Kontaktformular

Pronova BKK

Bundesweit
Rheinallee 13
67061 Ludwigshafen
[email protected]

R+V BKK

Bundesweit
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden
[email protected]

Salus BKK

Bundesweit
Züricher Straße 27
81476 München
[email protected]

SECURVITA BKK

Teilweise bundesweit
Lübeckertordamm 1-3
20099 Hamburg
[email protected]

SKD BKK

Teilweise bundesweit
Schultesstraße 19 A
97421 Schweinfurt
[email protected]

Südzucker BKK

(Nur für Mitarbeitende)
Joseph-Meyer-Str. 13-15
68167 Mannheim
[email protected]

TUI BKK

Bundesweit
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
[email protected]

VIACTIV BKK

Bundesweit
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
[email protected]

vivida BKK

Bundesweit
Spittelstraße 50
78056 Villingen-Schwenningen
[email protected]

WMF BKK

Bundesweit
Fabrikstraße 48
73312 Geislingen
[email protected]

DAK

Bundesweit
Nagelsweg 27 - 31
20097 Hamburg
[email protected]

HEK

Bundesweit
Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
22041 Hamburg
[email protected]

hkk

Bundesweit
Martinistraße 26
28195 Bremen
[email protected]

KKH

Bundesweit
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
[email protected]

KNAPPSCHAFT

Bundesweit
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
[email protected] 

TK

Bundesweite Pflegekassen
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Kontaktformular

Pflegezusatzversicherung: Welche Zusatzabsicherungen gibt es?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bildet in Deutschland die Grundlage der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Sie übernimmt jedoch nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Vor allem bei einer langfristigen häuslichen Pflege oder einem Aufenthalt in einem Pflegeheim müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen häufig einen erheblichen Eigenanteil selbst tragen.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann dabei helfen, diese Finanzierungslücke zu schließen. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und bietet zusätzliche finanzielle Sicherheit im Pflegefall. Je nach Versicherungsmodell erhalten Sie entweder eine frei verfügbare Geldleistung, die Erstattung tatsächlich entstandener Pflegekosten oder eine monatliche Pflegerente. Welche Variante am besten geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Möglichkeiten und Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis ab.

Pflegetagegeldversicherung – flexible finanzielle Unterstützung

Die Pflegetagegeldversicherung gehört zu den beliebtesten Formen der privaten Pflegevorsorge. Im Pflegefall zahlt die Versicherung einen vorher vereinbarten Geldbetrag pro Tag aus. Die Höhe der Leistung orientiert sich in den meisten Tarifen am anerkannten Pflegegrad. Mit steigendem Pflegebedarf erhöht sich daher häufig auch das ausgezahlte Tagegeld.

Ein großer Vorteil dieser Versicherungsform ist ihre Flexibilität. Die Leistungen können frei verwendet werden und stehen unabhängig davon zur Verfügung, wofür das Geld tatsächlich eingesetzt wird. So lassen sich beispielsweise Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, Haushaltshilfen, eine 24-Stunden-Betreuung oder die Unterstützung pflegender Angehöriger finanzieren. Beim Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung sollte darauf geachtet werden, dass Leistungen bereits bei häuslicher Pflege gezahlt werden und möglichst alle Pflegegrade berücksichtigt sind.

Pflegekostenversicherung – Absicherung verbleibender Pflegekosten

Die Pflegekostenversicherung übernimmt – je nach vereinbartem Tarif – die Pflegekosten, die nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben. Sie dient damit als Ergänzung zur Pflegekasse und reduziert den Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst tragen müssen. Die Erstattung kann sowohl für ambulante als auch für stationäre Pflegeleistungen erfolgen. Allerdings unterscheiden sich die Tarife teilweise erheblich. Deshalb sollten Versicherte genau prüfen, welche Kosten übernommen werden und ob beispielsweise Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten im Pflegeheim ebenfalls abgesichert sind. Die Pflegekostenversicherung eignet sich besonders für Menschen, die ihren Eigenanteil möglichst gering halten und sich gezielt gegen hohe Pflegekosten absichern möchten.

Pflegerentenversicherung – Monatliche Einkünfte im Pflegefall

Die Pflegerentenversicherung funktioniert ähnlich wie eine klassische private Rentenversicherung. Während der Ansparphase werden regelmäßig Beiträge eingezahlt. Tritt später Pflegebedürftigkeit ein, zahlt die Versicherung eine monatliche Pflegerente aus. Die Höhe der Leistung richtet sich in vielen Tarifen nach dem anerkannten Pflegegrad und bleibt unabhängig von den tatsächlich entstandenen Pflegekosten.

Ein wesentlicher Vorteil der Pflegerentenversicherung ist die langfristige Planungssicherheit. Versicherte wissen bereits beim Vertragsabschluss, mit welcher monatlichen Zahlung sie im Pflegefall rechnen können. Einige Tarife sehen zusätzlich eine Überschussbeteiligung vor, wodurch sich die spätere Rentenzahlung erhöhen kann. Damit eignet sich diese Form der Pflegevorsorge insbesondere für Menschen, die Wert auf eine verlässliche und dauerhaft kalkulierbare finanzielle Absicherung legen.

Welche Pflegezusatzversicherung ist die richtige?

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Welche Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihren finanziellen Möglichkeiten und Ihren persönlichen Vorsorgezielen ab. Wer möglichst flexibel bleiben möchte, entscheidet sich häufig für eine Pflegetagegeldversicherung. Steht dagegen die Absicherung konkreter Pflegekosten im Vordergrund, kann eine Pflegekostenversicherung die bessere Wahl sein. Wer eine dauerhaft planbare monatliche Zahlung bevorzugt, findet in der Pflegerentenversicherung eine interessante Alternative. Unabhängig vom gewählten Modell gilt: Je früher eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge und desto einfacher ist die Aufnahme. Da viele Versicherer Gesundheitsfragen stellen, lohnt es sich, sich bereits frühzeitig mit der privaten Pflegevorsorge auseinanderzusetzen und verschiedene Tarife sorgfältig miteinander zu vergleichen.